Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG im Sinne des Waffengesetzes
Allgemeines
Die Waffensachkunde nach §7 WaffG ist erforderlich, um in
speziellen Bereichen im Bewachungsgewerbe arbeiten zu können. Um die
Waffensachkunde zu erwerben, muss eine Waffensachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden
und besteht aus mehreren Teilen aus einem festgelegten Fragenkatalog und
praktische Schießübungen.
Was
sind die Inhalte der Waffensachkunde
- Kenntnisse über Waffenrecht und Beschussrecht
- Kenntnisse über Notwehr, Notstand, Nothilfe
- Kenntnisse über Sicherheitsbestimmungen bei Umgang mit Schusswaffen
und Munition
- Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften beim Praktischen Schießen
und Verhalten auf dem Schießstand, entsprechend der gültigen Schießstandordnung
des DSB einschließlich praktischer Fertigkeiten beim Schießen
- Waffen und munitionstechnische Kenntnisse
- Innen- und Außenballistik
- Kenntnisse über Wirkungsweise und Reichweite der Geschosse
- Sicherheitsdienstlich relevante Kenntnisse
Zielgruppe
Dieser Lehrgang richtet sich überwiegend an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sicherheitsunternehmen-Dienstleistungsunternehmen im Geld und Werte Transport, Militärischer Bereich, Personenschutz. Die Schulung schließt mit einer Prüfung vor der ordentlichen Prüfungskommission ab. Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch ein Zeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bestätigt.
Welche
Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Volljährigkeit 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- keine Vorstrafen / keine Extremisten (polizeiliches
Führungszeugnis)
- polizeilichem Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate
Ablauf
- Montag bis Freitag 40
UE/ 5Tage
- Gruppenmaßnahme
in Präsenz Inhouseschulung
-
Schießtraining
in einen staatlich anerkannten Schießstand
-
Prüfungenin der Bildungseinrichtung
- Staatlich anerkannter Ausbilder durch die Polizei
Direktion Osnabrück