Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG

Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG im Sinne des Waffengesetzes

  • Kursdatum: 02.01.2026 – 31.12.2026
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Kursinhalt

Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG im Sinne des Waffengesetzes

Allgemeines

Die Waffensachkunde nach §7 WaffG ist erforderlich, um in speziellen Bereichen im Bewachungsgewerbe arbeiten zu können. Um die Waffensachkunde zu erwerben, muss eine Waffensachkundeprüfung erfolgreich abgelegt werden und besteht aus mehreren Teilen aus einem festgelegten Fragenkatalog und praktische Schießübungen.


Was sind die Inhalte der Waffensachkunde


  • Kenntnisse über Waffenrecht und Beschussrecht
  • Kenntnisse über Notwehr, Notstand, Nothilfe
  • Kenntnisse über Sicherheitsbestimmungen bei Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Kenntnisse über Sicherheitsvorschriften beim Praktischen Schießen und Verhalten auf dem Schießstand, entsprechend der gültigen Schießstandordnung des DSB einschließlich praktischer Fertigkeiten beim Schießen
  • Waffen und munitionstechnische Kenntnisse
  • Innen- und Außenballistik
  • Kenntnisse über Wirkungsweise und Reichweite der Geschosse
  • Sicherheitsdienstlich relevante Kenntnisse

 

Zielgruppe

Dieser Lehrgang richtet sich überwiegend an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sicherheitsunternehmen-Dienstleistungsunternehmen im Geld und Werte Transport, Militärischer Bereich, Personenschutz. Die Schulung schließt mit einer Prüfung vor der ordentlichen Prüfungskommission ab. Das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch ein Zeugnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Allgemeine Waffengesetz-Verordnung bestätigt.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?


  • Volljährigkeit 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • keine Vorstrafen / keine Extremisten (polizeiliches Führungszeugnis)
  • polizeilichem Führungszeugnis, welches nicht älter als 3 Monate

 

Ablauf

  • Montag bis Freitag 40 UE/ 5Tage
  • Gruppenmaßnahme in Präsenz  Inhouseschulung
  • Schießtraining  in einen staatlich anerkannten Schießstand
  • Prüfungenin der Bildungseinrichtung
  • Staatlich anerkannter Ausbilder durch die Polizei Direktion Osnabrück